Schwerbehindertenausweis - Verlängerung

Wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen oder nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Den Antrag für den Ausweis können Sie sofort stellen und nicht erst nach sechs Monaten.

Wenn Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben und diesen verlängern möchten, können Sie dies in der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Senioren vornehmen lassen.

Voraussetzung hierfür sind freie Felder auf Ihrem Ausweis zur Eintragung der Verlängerung. Wenn kein Feld mehr frei ist, müssen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.


Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

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