Schwerbehindertenausweis - Verlängerung
Wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen oder nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Den Antrag für den Ausweis können Sie sofort stellen und nicht erst nach sechs Monaten.
Wenn Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben und diesen verlängern möchten, können Sie dies in der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Senioren vornehmen lassen.
Voraussetzung hierfür sind freie Felder auf Ihrem Ausweis zur Eintragung der Verlängerung. Wenn kein Feld mehr frei ist, müssen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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