Persönliches Budget für Leistungen der Stadt Köln

Bis zur Einführung des persönlichen Budgets erhielten Sie Ihre Leistungen, zum Beispiel der Eingliederungshilfe als Hilfe zur Teilhabe, zumeist nicht in Form einer direkten Geldleistung. Nach der Bewilligung der Hilfe konnten Sie beispielsweise einen anerkannten Dienstleister beauftragen, der die Kosten direkt mit dem Leistungsträger Stadt Köln abrechnete.

Die neue Leistungsform des persönlichen Budgets wird grundsätzlich als monatliche Geldleistung gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem festgestellten Bedarf. Der Hilfebedarf wird gemeinsam mit Ihnen geklärt und in einer gemeinsamen Zielvereinbarung für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, festgeschrieben. Grundsätzlich wird der Geldbetrag nicht höher sein als die Kosten, die für eine Sach- oder Dienstleistung entstehen würden.

Die Geldleistung erhalten Sie, um die benötigten Hilfen selbstständig zu organisieren. Das heißt, Sie suchen einen Dienstleister aus, mit dem Sie selbst die Leistung vereinbaren und den Sie selbst bezahlen. Nach Ablauf der Zielvereinbarung wird geprüft, ob das Budget entsprechend der getroffenen Vereinbarung eingesetzt wurde.

Ein persönliches Budget können Sie bei der Stadt Köln für Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragen. Es muss sich um einen alltäglichen, regelmäßig wiederkehrenden Bedarf handeln, der als Geldleistung erbracht werden kann.

Ein persönliches Budget können Sie auch bei anderen Sozialleistungsträgern beantragen. Hierzu gehören etwa der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe, die gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungen sowie das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit.

Benötigen Sie Hilfen von mehreren Sozialleistungsträgern, können Sie diese in einem persönlichen Budget zusammenfassen, wenn Sie ein "Trägerübergreifendes persönliches Budget" beantragen. Wenn ein Teil der Leistungen von der Stadt Köln erbracht werden soll, können Sie den Antrag bei uns stellen.


Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Ausgefülltes Formular Selbsteinschätzung
    In diesem Formular beschreiben Sie bitte den alltäglich wiederkehrenden Hilfebedarf, den Sie für erforderlich halten.
  • Ausgefüllter Sozialhilfeantrag
    Einen Sozialhilfeantrag müssen Sie nur dann befügen, wenn Sie keine Eingliederungshilfe und sonstige Leistungen der Sozialhilfe beziehen.
  • Formular Selbsteinschätzung Persönliches Budget
  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis
    falls vorhanden
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete
  • Aktueller Wohngeldbescheid
    falls vorhanden
  • Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate
  • Nachweise über Ihr Vermögen, wie zum Beispiel Kraftfahrzeug-Papiere/Sparbücher
  • Nachweise über Art und Höhe Ihrer Einkommen
    Zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid
  • Nachweise über das Einkommen und Vermögen weiterer Personen, die in Ihrem Haushalt leben

Voraussetzungen für einen Antrag:

  • Sie wohnen in Köln
  • Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht und können daher am Leben in der Gemeinschaft nur eingeschränkt teilhaben
  • Sie können das Budget selbständig oder mit Unterstützung verwalten

Weiterführende Links:

Diese Seite zum Persönlichen Budget für Leistungen der Stadt Köln in Leichter Sprache 
Übersicht zu Nachteilsausgleichen 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
Kompetenzzentrum Persönliches Budget 

Beratung zum Persönlichen Budget:

Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beratungsstellen, bei denen Sie sich zum Persönlichen Budget beraten lassen können. 

Sozialbetriebe Köln gemeinnützige GmbH

Hier erhalten Sie Informationen:

  • zu grundsätzlichen Fragen über das Persönliche Budget
  • zu Leistungen, die Sie erhalten können
  • zu Angeboten, aus denen Sie wählen können

Beratungsstelle des persönlichen Budget
Lachemer Weg 22
50737 Köln

Telefon: 0221 / 974544 113 oder 0221 / 33772613
Fax: 0221 / 974544290
E-Mail: angelika.fey@sbk-koeln.de

Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Offene Sprechstunde: Mittwoch 8 bis 11 Uhr

Sozial-Betriebe-Köln GmbH 
Diakonie Michaelshoven 
Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen (KoKoBe) 
Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln 

Vorsprache

Ein persönliches Gespräch ist grundsätzlich erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen. Das Gespräch kann im Amt für Soziales und Senioren erfolgen oder bei Ihnen zu Hause nach vorheriger Terminabsprache.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei:
Familiennamen A bis N: 0221 / 221-27452
Familiennamen O bis Z: 0221 / 221-27453
oder bei: 0221 / 221-27496

Gebühren

Gebühren fallen nicht an. Gegebenenfalls ist die Leistung einkommens- und vermögensabhängig nach den Vorschriften des SGB XII.

Rechtliche Voraussetzungen

Personen mit Anspruch auf Eingliederungshilfe: § 53 SGB XII
Inhaltliche Vorgaben und Regelungen zum Verwaltungsverfahren: § 17 SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung (BudgetVO)



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