Persönlicher Behindertenparkplatz
Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert sind, können einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL".
Ihr Interesse an einem kurzen Weg zum Auto wird verglichen mit dem Interesse anderer Autofahrerinnen und Autofahrer, die ebenfalls einen Parkplatz für ihr Auto brauchen. Deshalb wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen. Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Behindertenparkplatz gibt es nicht.
Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes kann nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigt werden (maximal für fünf Jahre).
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-30295
- Telefax:
- 0221 / 221-27800
- E-Mail:
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Benötigt werden
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG" oder "BL"
- Kopie Ihres Fahrzeugscheins und des Führerscheins
Wenn Sie selbst keinen Führerschein haben, dann eine Kopie des Führerscheins Ihres Fahrers. - Eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, wie häufig und zu welchen Gelegenheiten Sie Ihr Auto benutzen
Es reichen dabei allgemeine Angaben wie zum Beispiel: Arztbesuche, Einkäufe, Therapien, Weg zur Arbeit - Bescheinigung Ihres Vermieters für einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung
- Bescheinigung Ihres Arbeitgebers für einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle
- Kopie des Ausbildungsvertrages oder Arbeitsvertrages
- Sonstige wichtige Informationen,
wie zum Beispiel das Attest Ihres Arztes über die von Ihnen genutzten Hilfsmittel.
Weiterführende Links:
Vorsprache
Der Antrag kann von Ihnen oder Ihrer gesetzlichen Vertreterin oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Sie können einer Person Ihres Vertrauens hierfür auch eine Vollmacht geben.
Es ist nicht notwendig, persönlich zum Amt für Straßen- und Verkehrstechnik zu kommen, um den Antrag abzugeben. Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin. Eine persönliche Vorsprache führt nicht zu einer zügigeren Bearbeitung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern:
0221 / 221-27819 für die Stadtbezirke 1 (außer Deutz), 2, 4, 5, 6 oder
0221 / 221-21875 für die Stadtbezirke 1 (nur Deutz), 3, 7, 8, 9
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 45 und 46 der Straßenverkehrsordnung
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