Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie ihre Familienangehörigen erhalten zur Sicherung des Lebensbedarfs für die Dauer ihres Dienstes Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Kontakt und Erreichbarkeit

Krankenhilfe, Vertriebenenangelegenheiten und Unterhaltssicherung


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-27440 oder 0221 / 221-25115
Telefax:
0221 / 221-27583
E-Mail:
E-Mail-Adresse



Welche Leistungsarten sieht das Gesetz vor?

 Das Gesetz sieht verschiedene Leistungsarten vor:

  • Mietbeihilfe, wenn der Wehrpflichtige oder der Zivildienstleistende Mieter von Wohnraum und alleinstehend ist
  • Erstattung von Aufwendungen für bestehende und notwendige Schadensversicherungen
  • Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, Ehegatten oder sonstigen engen Familienangehörigen
  • Erstattung des Verdienstausfalles für die Dauer der Übung für Wehrpflichtige, die zur Ableistung einer Wehrübung einberufen werden.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Über die genauen Anspruchsvoraussetzungen und alle Leistungsarten können informiert Sie das Amt für Soziales und Senioren unter der Telefonnummer 0221 / 221-27440.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache kann erforderlich sein. Dies sollte im Vorfeld telefonisch geklärt werden.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Anspruchsgrundlage ist das Unterhaltssicherungsgesetz.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

115 oder
0221 / 221-0
Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr

Produkte