Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie ihre Familienangehörigen erhalten zur Sicherung des Lebensbedarfs für die Dauer ihres Dienstes Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Kontakt und Erreichbarkeit
Krankenhilfe, Vertriebenenangelegenheiten und Unterhaltssicherung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27440 oder 0221 / 221-25115
- Telefax:
- 0221 / 221-27583
- E-Mail:
- E-Mail-Adresse
Welche Leistungsarten sieht das Gesetz vor?
Das Gesetz sieht verschiedene Leistungsarten vor:
- Mietbeihilfe, wenn der Wehrpflichtige oder der Zivildienstleistende Mieter von Wohnraum und alleinstehend ist
- Erstattung von Aufwendungen für bestehende und notwendige Schadensversicherungen
- Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, Ehegatten oder sonstigen engen Familienangehörigen
- Erstattung des Verdienstausfalles für die Dauer der Übung für Wehrpflichtige, die zur Ableistung einer Wehrübung einberufen werden.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Über die genauen Anspruchsvoraussetzungen und alle Leistungsarten können informiert Sie das Amt für Soziales und Senioren unter der Telefonnummer 0221 / 221-27440.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache kann erforderlich sein. Dies sollte im Vorfeld telefonisch geklärt werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Anspruchsgrundlage ist das Unterhaltssicherungsgesetz.
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