Kündigungsschutz durch Gleichstellung

Für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Wenn Ihnen ein geringerer Grad der Behinderung zuerkannt wurde und Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie eine Gleichstellung beantragen.

Sie können so erreichen, dass für Sie die besonderen Regelungen für den Kündigungsschutz von Schwerbehinderten gelten. Ausgenommen sind hierbei die Regelungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und den Zusatzurlaub.

Die Gleichstellung können Sie bei der Agentur für Arbeit Köln beantragen.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

115 oder
0221 / 221-0
Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr

Produkte