Kündigungsschutz durch Gleichstellung
Für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Wenn Ihnen ein geringerer Grad der Behinderung zuerkannt wurde und Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie eine Gleichstellung beantragen.
Sie können so erreichen, dass für Sie die besonderen Regelungen für den Kündigungsschutz von Schwerbehinderten gelten. Ausgenommen sind hierbei die Regelungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und den Zusatzurlaub.
Die Gleichstellung können Sie bei der Agentur für Arbeit Köln beantragen.
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