Krankenversicherung
Sie sind freiwillig, privat oder im Rahmen der sogenannten Bürgerversicherung krankenversichert und möchten Sozialhilfe beantragen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass wir die entsprechenden Beiträge aus Mitteln der Sozialhilfe übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit haben.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Sie haben keine Krankenversicherung?
Wenn Sie derzeit nicht krankenversichert sind, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuletzt zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Falls Sie noch nie krankenversichert waren, nehmen Sie Kontakt zu einer Krankenkasse Ihrer Wahl auf. Lassen Sie dort die Möglichkeit einer Krankenversicherung prüfen. Wenn die Krankenkasse Sie nicht versichern kann, lassen Sie sich dies bitte schriftlich bestätigen. Bitte bringen Sie das Schreiben der Krankenkasse mit, wenn Sie bei uns vorsprechen.
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Senioren.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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