Krankenversicherung

Sie sind freiwillig, privat oder im Rahmen der sogenannten Bürgerversicherung krankenversichert und möchten Sozialhilfe beantragen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass wir die entsprechenden Beiträge aus Mitteln der Sozialhilfe übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit haben.


Sie haben keine Krankenversicherung?

Wenn Sie derzeit nicht krankenversichert sind, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuletzt zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Falls Sie noch nie krankenversichert waren, nehmen Sie Kontakt zu einer Krankenkasse Ihrer Wahl auf. Lassen Sie dort die Möglichkeit einer Krankenversicherung prüfen. Wenn die Krankenkasse Sie nicht versichern kann, lassen Sie sich dies bitte schriftlich bestätigen. Bitte bringen Sie das Schreiben der Krankenkasse mit, wenn Sie bei uns vorsprechen.

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Senioren.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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