Kraftfahrzeug in der Sozialhilfe

Sie besitzen ein Auto und möchten Sozialhilfe beantragen?

Dann wird das Sozialamt prüfen, ob das Kraftfahrzeug einen Vermögenswert darstellt, der vor der Gewährung von Sozialhilfe verkauft und zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst eingesetzt werden muss.

Das hängt davon ab, ob der Wert des Fahrzeuges zusammen mit den übrigen Vermögenswerten über dem sogenannten Vermögensfreibetrag liegt.

Die Finanzierung der laufenden Kosten eines Fahrzeuges durch die Sozialhilfe ist im Normalfall nicht möglich.

Eine Ausnahme davon wird gemacht, wenn Sie Ihr Auto für Fahrten zur Arbeitsstelle benutzen müssen, weil Sie diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Dann können die Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten von Ihrem Einkommen abgezogen werden.


Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.

Gebühren

keine



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