Kraftfahrzeug in der Sozialhilfe
Sie besitzen ein Auto und möchten Sozialhilfe beantragen?
Dann wird das Sozialamt prüfen, ob das Kraftfahrzeug einen Vermögenswert darstellt, der vor der Gewährung von Sozialhilfe verkauft und zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst eingesetzt werden muss.
Das hängt davon ab, ob der Wert des Fahrzeuges zusammen mit den übrigen Vermögenswerten über dem sogenannten Vermögensfreibetrag liegt.
Die Finanzierung der laufenden Kosten eines Fahrzeuges durch die Sozialhilfe ist im Normalfall nicht möglich.
Eine Ausnahme davon wird gemacht, wenn Sie Ihr Auto für Fahrten zur Arbeitsstelle benutzen müssen, weil Sie diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.
Dann können die Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten von Ihrem Einkommen abgezogen werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.
Gebühren
keine
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