Köln-Pass
Mit dem Köln-Pass erhalten Kölnerinnen und Kölner Vergünstigungen bei zahlreichen städtischen und stadtnahen Unternehmen, beispielsweise bei Museen und den Kölner Verkehrs-Betrieben. Eine Übersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Kontakt und Erreichbarkeit
Köln-Pass, Bildung und Teilhabe, Einschulungshilfe
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-30401
- Telefax:
- 0221 / 221-27447
- E-Mail:
- Köln-Pass, Bildung und Teilhabe, Einschulungshilfe
Benötigt werden
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Wohngeldbescheid
- Bescheid über den Bezug des Kinderzuschlages
- Bescheid über den Bezug eines Barbetrags
- Einkommensunterlagen und Nachweise über sonstige Einkünfte sowie von regelmäßigen monatlichen Belastungen
Hierunter fallen unter anderem Kindergeld und Unterhaltszahlungen. - Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "G"
- Nachweis über Erwerbsunfähigkeit
- Nachweis über eine Schwangerschaft (Mutterpass)
Wer bekommt einen Köln-Pass ohne Antrag?
Einen Köln-Pass erhalten Sie ohne Antrag, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Sie erhalten laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sie erhalten eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Sie erhalten laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Sie erhalten laufende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
In diesen Fällen brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Der Köln-Pass wird automatisch ausgestellt und zugeschickt.
Wer erhält den Köln-Pass auf Antrag?
Den Köln-Pass können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Sie erhalten laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter Köln
- Sie beziehen Wohngeld durch eine unserer Wohngeldstellen
- Sie bekommen den Kinderzuschlag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Sie wohnen in einem Alten- oder Pflegeheim
- Sie wohnen in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe und haben lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung
- Sie haben ein geringes Erwerbs- oder Renteneinkommen, das nur maximal dreißig Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass dies für Sie zutrifft, sollten Sie einen Antrag stellen. Die genaue Berechnung wird dann von uns vorgenommen.
Bitte verwenden Sie das obige Antragsformular, das Sie an Ihrem Rechner ausfüllen und anschließend ausdrucken können. Im Infoblatt finden Sie weitere Informationen.
Wir schicken Ihnen den Köln-Pass zu, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so erhalten Sie hierüber eine schriftliche Mitteilung.
Wer bietet Vergünstigungen mit dem Köln-Pass an?
Die verschiedensten städtischen und stadtnahen Einrichtungen oder Gesellschaften bieten Vergünstigungen für Kölnerinnen und Kölnern mit einem Köln-Pass an. Folgende Anbieter nennen wir Ihnen hier als Beispiele:
- die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB)
- der Kölner Zoo mit Aquarium
- das Eis- und Schwimmstadion
- die KölnBäder GmbH
- die Puppenspiele der Stadt Köln
- die städtischen Museen
- die Volkshochschule
- die Rheinische Musikschule
- die Stadtbücherei
- das Schauspielhaus
- das Opernhaus
- die Köln-Musik (Philharmonie)
- die sonstigen Bühnen der Stadt Köln
Genaue Informationen über die Vergünstigungen erhalten Sie direkt bei den Anbietern. Auf den im Folgenden genannten Seiten sind alle Anbieter genannt. Wenn es sich bei diesen nicht um städtische oder stadtnahe Anbieter handelt, ist dies jeweils angegeben.
Haben Sie noch Fragen?
Haben Sie Fragen rund um den Köln-Pass, so erwarten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Telefons "Köln-Pass" Ihren Anruf unter
0221 / 221-30401 oder 0221 / 221-30402
Sie können Ihre Anfrage auch per Mail senden. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Anträge per Mail stellen können!
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
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