Kaution / Sicherheitsleistung - Antrag auf Kostenübernahme
Die Kaution (Mietkaution) ist eine Sicherheit für freifinanzierte Wohnungen. Bei öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) wird die Mietkaution als "Sicherheitsleistung" bezeichnet. Als Mietkaution darf ein Betrag verlangt werden, der die Grundmiete für drei Monate nicht übersteigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass und ein Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status aller Haushaltsangehörigen
- Ausgefüllter Antragsvordruck
Das Antragsformular ist zur Zeit nur während der Sprechzeit am Info-Point oder auf Anfrage per Post oder E-Mail erhältlich. - Unterschriften des Antragstellers, Ehepartners/Partners und aller volljährigen Haushaltsangehörigen
an den jeweils gekennzeichneten Stellen im Antrag und auf den beigefügten Vordrucken - Vollmacht des Ehepartners/Partners
Sollte Ihr Ehepartner/Partner verhindert sein, so benötigen Sie dessen Vollmacht zur Beantragung einer Kaution, Sicherheitsleistung oder von Genossenschaftsanteilen und dessen Personalausweis beziehungsweise Pass und den Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status, um Unterschriften in dessen Auftrag leisten zu können. - Mietbescheinigung nach Vordruck oder Kopie des Mietvertrages
- Elfstellige Steueridentifikationsnummer (IdNR)
Die Steueridentifikationsnummer wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Sollten Sie Ihre IdNr noch nicht erhalten haben oder sie ist nicht mehr auffindbar, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern. Einen Link finden Sie im Downloadservice.
Übernahme der Kosten für die Mietkaution
Wenn Sie eine Wohnung anmieten, sind Sie berechtigt die Mietkaution in drei gleichgroßen Teilen zu bezahlen. Die erste Zahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Mietkaution ist bei einem Kreditinstitut als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu und erhöhen Ihre Sicherheitsleistung.
Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Mietkaution zu bezahlen, können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Dies gilt unabhängig von der Art Ihres Einkommens. Die Gewährung der Hilfe ist nur als Darlehen möglich.
Voraussetzungen
- Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, brauchen Sie zum Wohnungswechsel die Zustimmung der Stelle, von der Sie diese Leistung erhalten. Bei allen übrigen Antragstellerinnen und Antragstellern muss ein objektiver Wohnungsnotstand vorliegen und von Ihnen nachgewiesen werden.
- Die zukünftige Mietzahlung muss gesichert sein.
- Die Größe der Wohnung und die Miethöhe müssen angemessen sein.
- Die Wohnung muss bei Hilfegestellung tatsächlich angemietet werden können.
Zuständigkeit
Für die Übernahme der Mietkaution einer Wohnung
- im Kölner Stadtgebiet, wenden Sie sich bitte an uns,
- außerhalb von Köln, wenden Sie sich bitte in diesem Ort an den für Sie zuständigen Leistungsträger.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich. Anträge können Sie per Post stellen. Wenn Sie als Antragstellerin oder Antragsteller verhindert sind, kann die Vorsprache durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die vertretungsberechtigte Person muss eine von Ihnen erteilte Vollmacht und zusätzlich Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vollmacht bezieht sich auf den Antrag zur Übernahme der Kosten für die Kaution, der Sicherheitsleistung oder der Genossenschaftsanteile.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 551 Absatz 1 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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