Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Die Stadt Köln fördert die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Kölner Pflegeeinrichtungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind.
Kontakt und Erreichbarkeit
Ambulante und stationäre Hilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27460
- Telefax:
- 0221 / 221-27436
- E-Mail:
- Ambulante und stationäre Hilfen
Downloadservice
Antrag
Der Antrag ist anhand des Antragsformulars bei obengenannter Dienststelle für das jeweilige Kalenderjahr bis spätestens zum 1. März zu stellen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu den Investitionskosten. Dem Antrag sind der Berechnungsbogen sowie das Testat der Steuerberatung beziehungsweise Wirtschaftsprüfung beizufügen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
- § 10 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
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