Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

Die Stadt Köln fördert die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Kölner Pflegeeinrichtungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind.

Kontakt und Erreichbarkeit

Ambulante und stationäre Hilfen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-27460
Telefax:
0221 / 221-27436
E-Mail:
Ambulante und stationäre Hilfen



Antrag

Der Antrag ist anhand des Antragsformulars bei obengenannter Dienststelle für das jeweilige Kalenderjahr bis spätestens zum 1. März zu stellen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu den Investitionskosten. Dem Antrag sind der Berechnungsbogen sowie das Testat der Steuerberatung beziehungsweise Wirtschaftsprüfung beizufügen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

- § 10 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)



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Call-Center der Stadt Köln
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