Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch:
- Kündigung
- Räumungsklage
- Räumungsurteil oder
- Zwangsräumungstermin
bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an, um dies zu verhindern.

Im Vordergrund steht die umfassende Beratung zur Sicherung Ihres Einkommens, für die künftigen Mietzahlungen und den Schuldenabbau. Zusätzlich sind weitergehende persönliche Hilfen möglich.

Kontakt und Erreichbarkeit

Fachstelle Wohnen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefax:
0221 / 221-25554
E-Mail:
Fachstelle Wohnen



Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
    mit Aufenthaltsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis
    falls vorhanden
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete
  • Aktueller Wohngeldbescheid
    falls vorhanden
  • Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate
  • Nachweise über Ihr Vermögen,
    wie zum Beispiel Kraftfahrzeug-Papiere/Sparbücher/Lebensversicherungspolicen
  • Nachweise über Art und Höhe des Einkommens aller im Haushalt lebenden Personen,
    zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Bescheid über Sozialleistungen
  • Nachweise über Unterhalts- und Schuldverpflichtungen

Selbsthilfe und finanzielle Hilfe

Zunächst ist es unser Ziel, mit Ihnen die Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu erarbeiten. Diese unterstützen wir gegebenenfalls durch Verhandlungen mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Mietverhältnis durch die Übernahme Ihrer Mietschulden sichern. Falls dies nicht möglich ist, gewähren wir Ihnen Hilfen zur Beschaffung einer neuen Wohnung.

Diese Hilfen können alle Kölner Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer jeweiligen Einkommensart in Anspruch nehmen. Notwendige finanzielle Hilfen werden von uns in der Regel als Darlehen gewährt.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.
Ausnahme: Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung



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