Hilfe zur Pflege bei Einsatz eines Dienstes für die hauswirtschaftliche Versorgung und/oder Grundpflege

Einen Antrag auf Hilfe zur Pflege können Sie stellen, wenn Sie durch eine Krankheit oder Behinderung an Körper, Geist oder Seele, für gewöhnliche und alltägliche Tätigkeiten Hilfe brauchen.

Das bedeutet, dass Sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung auf Hilfe angewiesen sind.

Die Hilfe zur Pflege umfasst unter anderem die häusliche Pflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden kann.

Kontakt und Erreichbarkeit

Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefax:
0221 / 221-27436
E-Mail:
Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege



Ihr Pflegebedarf wird individuell durch den Fachdienst für Pflegebedürftige festgestellt. Wenn Ihnen eine Pflegestufe bewilligt wurde, müssen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung die Erstattung der Pflegekosten beantragen.

Bei uns können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, wenn:

  • die Kosten für Ihren Hilfebedarf nicht oder nicht vollständig durch Ihre Pflegeversicherung
  • oder einen anderen Kostenträger gedeckt werden können
  • und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Vorsprache

Die Antragstellung kann schriftlich per Post oder Fax - gegebenenfalls unter Beifügung einer entsprechenden Vertretungsvollmacht - erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, auf Wunsch nach Absprache selbstverständlich möglich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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