Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Hilfen, durch die Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können.
Sie haben hierauf einen Anspruch, wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Grundsicherung für Arbeitsuchende des Jobcenter Köln erhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Weitere Informationen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelsätzen berechnet, die grundsätzlich jährlich neu festgesetzt werden. Die weitgehend pauschalisierten Regelsätze sollen die Kosten des Lebensunterhalts decken. Hierzu zählen
- Ernährung,
- Körperpflege,
- Wäsche,
- persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens,
- Energiekosten,
- Kleidung,
- Elektrogeräte,
- Möbel,
- Bettwäsche,
- Hausrat,
- Gardinen,
- der schulische Bedarf von Kindern,
- Renovierungskosten,
- Telefongebühren
und Ähnliches. Neben den Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizkosten gezahlt.
Daneben können folgende einmalige Beihilfen oder Leistungen gewährt werden für:
- die Erstausstattung der Wohnung
- die Erstausstattung von Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten
Die Hilfe zum Lebensunterhalt lässt sich nicht vollständig pauschalieren. Sie wird bei jedem Einzelfall auf die persönlichen Lebensverhältnisse abgestimmt. Wenden Sie sich zur persönlichen Beratung daher bitte an die für Sie zuständige Außenstelle des Sozialamtes.
Vorsprache
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben eratung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Außenstelle des Sozialamtes.
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