Heimaufsicht
Die Heimaufsicht kontrolliert mindestens einmal jährlich Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige Menschen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung. Sie nimmt die Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz wahr.
Kontakt und Erreichbarkeit
Weitere Informationen
Wenn Sie Kritikpunkte und Beschwerden über diese Einrichtungen haben, prüft die Heimaufsicht den Sachverhalt und berät die Einrichtung, wie die festgestellten Mängel beseitigt werden können.
Vorsprache
Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Haben Sie ein Anliegen zu einer Pflegeeinrichtungen, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-27534 oder 0221 / 221-26580 an.
Haben Sie ein Anliegen zu einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-23106 oder 0221 / 221-27532 an.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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