Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Grundsicherung erhalten Sie, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Durch diese Hilfen sollen Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen.


Was bedeutet Grundsicherung?

Die Grundsicherung deckt die Kosten Ihres Lebensunterhaltes. Dazu zählen

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Wäsche
  • persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens
  • Energiekosten
  • Kleidung
  • Elektrogeräte
  • Möbel
  • Bettwäsche
  • Hausrat
  • Gardinen
  • schulischer Bedarf von Kindern
  • Renovierungskosten
  • Telefongebühren
  • und Ähnliches.

Neben den pauschalierten Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizkosten gezahlt. Die Grundsicherung wird nach Regelsätzen berechnet, die grundsätzlich jährlich neu festgesetzt werden. Neben den Regelsätzen können einmalige Beihilfen nur für

  • die Erstausstattung der Wohnung
  • die Erstausstattung von Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • mehrtägige Klassenfahrten

gewährt werden.

Die Grundsicherung lässt sich nicht pauschalieren, sie ist jedem Einzelfall auf die persönlichen Lebensverhältnisse abzustimmen. Leben zum Beispiel weitere Personen in Ihrem Haushalt, müssen Sie auch deren Einkommen nachweisen.

Vorsprache

Vereinbaren Sie für eine persönliche Beratung einen Termin in der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales und Senioren. Hier erhalten Sie die individuell notwendigen Antragsunterlagen.

Gebühren

Für die Beratung erheben wir keine Gebühren.



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