Genossenschaftsanteile
Wenn Sie in die Wohnung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft einziehen wollen, müssen Sie in der Genossenschaft zunächst Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist bei Genossenschaften die Voraussetzung zur Anmietung einer Wohnung. Nach dem Genossenschaftsgesetz müssen Sie deshalb einige Genossenschaftsanteile erwerben und den entsprechenden Betrag hinterlegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diesen Betrag als Wohnbeschaffungshilfe bei uns beantragen. Die Gewährung der Hilfe ist jedoch von der Höhe Ihres Einkommens und Vermögens abhängig.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass und ein Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status aller Haushaltsangehörigen
- Ausgefüllter Antragsvordruck
- Unterschriften des Antragstellers, Ehepartners/Partners und aller volljährigen Haushaltsangehörigen
an den jeweils gekennzeichneten Stellen im Antrag und auf den beigefügten Vordrucken - Vollmacht des Ehepartners/Partners
Sollte Ihr Ehepartner/Partner verhindert sein, so benötigen Sie dessen Vollmacht zur Beantragung einer Kaution, Sicherheitsleistung oder von Genossenschaftsanteilen und dessen Personalausweis beziehungsweise Pass und den Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status, um Unterschriften in dessen Auftrag leisten zu können. - Mietbescheinigung nach Vordruck oder Kopie des Mietvertrages
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Voraussetzungen
- Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, brauchen Sie zum Wohnungswechsel die Zustimmung der Stelle, von der Sie diese Leistungen erhalten. Bei allen übrigen Antragstellerinnen und Antragstellern, muss ein objektiver Wohnungsnotstand vorliegen und von Ihnen nachgewiesen werden.
- Die zukünftige Mietzahlung muss gesichert sein.
- Die Größe der Wohnung und die Miethöhe müssen angemessen sein.
- Die Wohnung muss bei Hilfegestellung tatsächlich angemietet werden können.
Zuständigkeit
- Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie Ihre Wohnung innerhalb des Kölner Stadtgebietes wechseln oder aus Köln fortziehen wollen.
- Bei einem Zuzug von außerhalb nach Köln, stellen Sie Ihren Antrag bitte an Ihrem jetzigen Wohnort, bei dem zuständigen Leistungserbringer.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich. Anträge können Sie per Post stellen. Wenn Sie als Antragstellerin oder Antragsteller verhindert sind, kann die Vorsprache durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die vertretungsberechtigte Person muss eine von Ihnen erteilte Vollmacht und zusätzlich Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vollmacht bezieht sich auf den Antrag zur Übernahme der Kosten für die Kaution, der Sicherheitsleistung oder der Genossenschaftsanteile.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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