Frühförderung

Hilfen im Rahmen der Frühförderung kann Ihr Kind erhalten, wenn es behindert ist oder von einer Behinderung bedroht ist. Anzeichen hierfür können zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten sein.

Diese Leistung der Frühförderung können Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen beantragen.

In speziellen Frühförderstellen werden Ihren Kindern heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen angeboten. Gebündelt erbrachte Hilfen, werden als interdisziplinäre Komplexleistungen bezeichnet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Eingliederungshilfe


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221-221-0
Telefax:
0221-221-6527468
E-Mail:
Eingliederungshilfe



Wie kann mein Kind die Frühförderung erhalten?

Voraussetzung ist eine Verordnung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes Ihres Kindes für die Eingangsuntersuchung. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einer der Frühförderstellen. Die Eingangsuntersuchung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Frühförderstelle untersuchen Ihr Kind. Mit Ihnen wird die Entwicklung und die Lebenswelt Ihres Kindes besprochen. Die Ergebnisse werden in einem Förder- und Behandlungsplan (FuB) festgehalten. Der Plan endet mit einer Empfehlung für die weitere Behandlung.

Wenn die Frühförderung als Komplexleistung empfohlen wird, leitet die Frühförderstelle den Förder- und Behandlungsplan als Antrag an uns weiter. Wir prüfen die Empfehlung und schicken Ihnen einen Bescheid zu.

Wann endet die Frühförderung?

Die Hilfe kann längstens bis zur Einschulung gewährt werden. Sie endet früher, wenn eine andere Frühförderung in Anspruch genommen wird. Dies kann zum Beispiel in einer integrativen Kindertagesstätte oder in einem Regelkindergarten mit Einzelintegration sein.

Die Frühförderung endet ebenfalls vor der Einschulung, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Weitere Informationen zu den Frühförderstellen

In den Frühförderstellen arbeiten

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Therapeutinnen und Therapeuten
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

fachübergreifend (interdisziplinär) eng zusammen.

Dies garantiert Ihnen eine gute Abstimmung der Hilfen aufeinander. Wenn Ihr Kind Hilfen in verschiedenen Bereichen braucht, ist das für den Erfolg der Behandlung wichtig.

Wenn die Komplexleistung notwendig ist, teilen wir uns die Kosten mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Krankenversicherung.

Für die Kostenübernahme unseren Anteils, haben wir mit zwei Frühförderstellen Verträge abgeschlossen:

Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH  
Kinderzentrum Porz 

Vorsprache

Eine Vorsprache beim Amt für Soziales und Senioren ist nicht erforderlich.

Gebühren

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtliche Voraussetzungen

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

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