Familienentlastende Hilfen

Sie sind Eltern eines Kindes oder Jugendlichen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung und suchen Entlastung?

Kontakt und Erreichbarkeit

Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefax:
0221 / 221-27436
E-Mail:
Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege



Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis
    falls vorhanden
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Aktueller Wohngeldbescheid
    falls vorhanden
  • Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate
  • Nachweise über Ihr Vermögen,
    wie zum Beispiel Kraftfahrzeug-Papiere/Sparbücher
  • Nachweise über Art und Höhe Ihrer Einkommen,
    zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen und Vereinbarungen
    Gesetzliche Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor der Sozialhilfe zu realisieren. Deshalb sind die Personen näher bezeichnen, gegen die gesetzliche Unterhaltsansprüche bestehen beziehungsweise bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Ehegatten untereinander (sowohl geschieden als auch getrennt lebend), Eltern, Kinder. Bei nichtehelich geborenen Kindern Angaben zu Vater und Mutter. Fortlaufend gezahlter Unterhalt ist nachweisen. Bestehende Unterhaltsregelungen (zum Beispiel Gerichtsurteil, Urkunden von Notar oder Jugendamt, sonstige Vereinbarung et cetera) sind vorzulegen.
  • Nachweise über das Einkommen und Vermögen weiterer Personen,
    die in Ihrem Haushalt leben
  • Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) der Pflegekasse,
    sofern vorhanden.
  • Benennung des Dienstes,
    den Sie beauftragen wollen.

Unser Angebot

Der Familienentlastende Dienst (FED) bietet Ihnen individuelle Betreuung. Dies kann zum Beispiel in Form von Begleitung zu Therapien und Arztbesuchen oder auch der Freizeitbeschäftigung sein. Die Unterstützung dient dazu, Sie als Eltern und die Geschwister zu entlasten und die Motivation zur häuslichen Pflege und Betreuung zu erhalten und zu erneuern. Die Hilfe ist einkommensabhängig und vermögensabhängig. Ihre vorhandenen Mittel werden dann dem benötigten Bedarf gegenüber gestellt.

Weiterführende Links

In Köln können folgende Anbieter Leistungen des Familienentlastenden Dienstes mit dem Amt für Soziales und Senioren abrechnen:

Lebenshilfe für Geistig Behinderte e. V. Ortsvereinigung Rodenkirchen 
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsvereinigung Köln e. V.  
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Rheinisch-Bergischer Kreis / Köln-Porz 
wir für pänz e. V. 
Diakonie Michaelshoven 
Sonderspaß e. V. Verein für Menschen mit und ohne Behinderung 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)



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