Erstausstattung bei Geburt eines Kindes
Sie benötigen eine Erstausstattung mit Bekleidung und Einrichtungsgegenständen aufgrund der Geburt Ihres Kindes und möchten hierfür Sozialhilfe beantragen?
Dann können Sie vom Sozialamt eine Einmalige Leistung in Form einer Beihilfe dafür erhalten.
Handelt es sich um Ihr erstes Kind, wird seitens des Sozialamtes ein fester Pauschalbetrag bewilligt, vom dem Sie die benötigten Gegenstände beschaffen müssen.
Sofern es sich um die Geburt eines weiteren Kindes handelt, wird seitens des Sozialamtes geprüft, ob möglicherweise noch Einrichtungsgegenstände aus vorangegangenen Bewilligungen vorhanden sind.
Die Leistung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Bei dieser Berechnung werden Ihre vorhandenen Mittel dem notwendigen Bedarf gegenüber gestellt.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
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