Einsatz von Immobilien
Eine Immobilie ist ein Vermögenswert, der vom Grundsatz her erst verwertet werden muss, bevor Sozialhilfe gezahlt werden kann. Das gilt auch für den Fall, dass ein Ehepartner in einem Heim untergebracht werden muss.
Möglicherweise müssen Sie Ihre Immobilie aber auch nicht einsetzen. Diese Ausnahme kann sein, wenn ein Ehepartner noch weiter im gemeinsamen Haus wohnen bleibt. In diesem Fall müssen wir prüfen, ob die Immobilie von Größe, Ausstattung und Wert angemessen ist. Wenn das der Fall ist, muss sie so lange nicht eingesetzt werden, wie die Ehegattin oder der Ehegatte in der Wohnung oder im Haus lebt.
Ist die Immobilie nicht angemessen, müssen wir prüfen, ob eine Zahlung der ungedeckten Heimkosten als Darlehen möglich ist.
Allgemeine Informationen über den Einsatz dieser Form von Vermögen erhalten Sie auf unserer Seite 'Eigenheime'.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
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