Einsatz der Arbeitskraft
Grundsätzlich müssen Sie beim Bezug von Sozialhilfe Ihre Arbeitskraft einsetzen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel
- dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
- wegen schwerwiegender Krankheit
- aufgrund Ihres Alters.
Wenn Sie sich weigern, Ihre Arbeitskraft einzusetzen, haben Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt entscheiden, ob die Sozialhilfe gemindert oder auch ganz versagt wird.
Wenn Sie zusätzlich zum Arbeitslohn Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, dann erhalten Sie einen Einkommensfreibetrag.
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.
Gebühren
keine
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