Einkommen in der Sozialhilfe

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie alle Ihre Einkünfte angeben. Dies gilt für Geld und Vorteile, die sich in Geldwerten angeben lassen. Sie müssen alle Einkünfte einsetzen, um Ihren Unterhalt zu bestreiten. Auf die Herkunft und Rechtsgrundlage Ihrer Einnahmen kommt es dabei zunächst nicht an.

Es gibt gesetzlich festgelegte Einkunftsarten, die wir nicht auf die Sozialhilfe anrechnen. Wir teilen Ihnen auf Anfrage gerne mit, ob ihr Einkommen unberücksichtigt bleibt.


Absetzbares Einkommen

Die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Erwerb Ihres Einkommens entstehen, berücksichtigen wir entsprechend.

Einmalige Geldmittel

Einmalige Einnahmen werden von uns ab dem Monat an berücksichtigt, in dem sie Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Über einen angemessenen Zeitraum wird Ihnen monatlich ein entsprechender Teilbetrag auf die Sozialhilfe angerechnet.

Sachleistungen als Einkommen

Zu Ihrem Einkommen rechnen wir auch Sachleistungen. Dabei kann es sich um Verpflegung, Wohnung und sonstige Sachzuwendungen handeln.

Wir bewerten dieses Einkommen an Durchschnittspreisen. Dabei orientieren wir uns an den Preisen, die an dem Ort üblich sind, an dem Sie die Sachleistung verbrauchen.

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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