Busse und Bahnen

Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. In anderen Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht


Dillenburger Straße 27
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-30702 und 221-30703
Telefax:
0221 / 221-30744
E-Mail:
Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht



Das Beiblatt zu Ihrem Ausweis erhalten Sie kostenlos als

  • Hilflose Person mit dem Merkzeichen "H" oder
  • Blinder mit dem Merkzeichen "BL"

    Für das Beiblatt müssen Sie jährlich 72 Euro bezahlen als:

  • Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "G"
  • außergewöhnlich Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" oder
  • Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL"

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos. Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.

Weiterführende Links

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 
Übersicht zum Thema Nachteilsausgleiche 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 145 - 147, Sozialgesetzbauch IX

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