Busse und Bahnen
Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. In anderen Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Boltensternstraße 10
50735 Köln
- Telefon:
- 0221 / 93334-200 oder -300
- Telefax:
- 0221 / 93334-222 oder -333
- E-Mail:
- Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Das Beiblatt zu Ihrem Ausweis erhalten Sie kostenlos als
- Hilflose Person mit dem Merkzeichen "H" oder
- Blinder mit dem Merkzeichen "BL"
Für das Beiblatt müssen Sie jährlich 60 Euro bezahlen als:
- Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "G"
- außergewöhnlich Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" oder
- Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL"
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos. Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.
Weiterführende Links
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 145 - 147, Sozialgesetzbauch IX
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