Blindenhilfe
Wenn Sie auf Ihrem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent sehen, können Sie Blindengeld beantragen. Das gilt auch, wenn Sie etwas mehr sehen, aber Ihre Seheinschränkung vergleichbar ist. Nach der Genehmigung erhalten Sie jeden Monat Blindengeld, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie ein reduziertes Blindengeld. Die Auszahlung der Differenz zum Blindengeld können Sie als ergänzende Blindenhilfe beantragen. Um den Differenzbetrag zu erhalten, darf Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Antrag
Ihren Antrag können Sie sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes stellen.
Kontakt
Landschaftsverband Rheinland
Hermann-Pünder-Straße 1
50633 Köln
Telefon: 0221 / 809-0
Telefax: 0221 / 809-2200
Weiterführende Links
Vorsprache
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Außenstelle des Sozialamtes.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 72 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)
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