Bildungspaket - Chancen für Kinder und Jugendliche

Wer hat Anspruch auf Leistungen? 
Wie bekomme ich die Leistungen aus dem Bildungspaket? 
Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde? 
Bildungspaket und Köln-Pass - brauche ich beides? 

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

  • Kinder und Jugendliche und 
  • Junge Erwachsene, die noch weiterhin zur Schule gehen, und keine Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsförderung erhalten,

wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Leistungen nach Asylbewerbergesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und kein Sozialgeld beziehen, also keine laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, können Sie einen möglichen Anspruch im Jobcenter prüfen lassen.

Wie bekomme ich die Leistungen aus dem Bildungspaket?

Um eine Leistung nach dem Bildungspaket zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte füllen Sie immer für jedes Kind einen eigenen Hauptantrag und den jeweiligen Zusatzfragebogen aus. Fügen Sie auch alle erforderlichen Belege bei.

Hier finden Sie die Formulare 

Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Sie erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid per Post zugesandt. Wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, können Sie den Bearbeitungsstand erfragen:

Haben Sie Ihren Antrag beim Jobcenter Köln gestellt?

Dann wenden Sie sich bitte an die Eingangszone des für Sie zuständigen Jobcenter-Standortes oder an das Servicecenter unter der Telefonnummer 0221 / 96443401. Sie können Ihre Anfrage auch an per E-Mail an das zentrale Team Bildung und Teilhabe richten:

E-Mail an Jobcenter-Koeln.BuT@jobcenter-ge.de

Haben Sie Ihren Antrag beim Amt für Soziales und Senioren gestellt?

Dann wenden Sie sich bitte an das städtische Call-Center unter der Telefonnummer 0221 / 221-0. Vom Call-Center werden Sie entsprechend weitergeleitet.

Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten alle Anträge mit Hochdruck. Aufgrund des hohen Antragsvolumens können Verzögerungen entstehen. Hierdurch entsteht Ihnen kein Nachteil.

Bildungspaket und Köln-Pass - brauche ich beides?

Ja, denn es gibt Leistungen mit dem Köln-Pass, die über das Bildungspaket hinausgehen. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket stellen möchten, sollten Sie auch den Köln-Pass beantragen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter oder Amt für Soziales und Senioren beraten Sie gerne.

Ähnliche Produkte



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

115 oder
0221 / 221-0
Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr

Produkte