Betreuungsverfügung - Wir beraten Sie
Wenn Sie keine Angehörigen oder andere Personen haben, denen Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen die Festlegung einer Betreuungsverfügung.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass eine bestimmte Betreuerin oder ein bestimmter Betreuer für Sie bestellt wird.
Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Betreuungsverfügung beraten wir Sie gern.
Kontakt und Erreichbarkeit
Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27610
- Telefax:
- 0221 / 221-27546
- E-Mail:
- Betreuung für Volljährige/Koordination
Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers
Wenn Sie hilfebedürftig werden, muss das Vormundschaftsgericht eine Betreuung für Sie anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie nicht nur eine Person für Ihre Betreuung vorschlagen, sondern auch bestimmte Personen ausschließen. Außerdem können Sie Einfluss auf das spätere Handeln Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers nehmen. Zum Beispiel können Sie die Aufnahme in eine ganz bestimmte Pflegeeinrichtung festlegen.
Mit Ihrer Betreuungsverfügung schlagen Sie vor, wer Sie bei Hilfebedürftigkeit am besten betreut. Die Entscheidung darüber, legen Sie jedoch in die Hände eines Richters am Vormundschaftsgericht.
Rufnummern der Betreuungsstelle
Sie erreichen uns unter folgender Servicenummer:
0221 / 221-27610
Weiterführende Informationen
Vorsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Gebühren
Es fallen Gebühren für die Beglaubigung von Unterschriften auf der Betreuungsverfügung an. Das gilt auch für Handzeichen, die eine Unterschrift ersetzen können.
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