Betreuungsverfügung - Wir beraten Sie

Wenn Sie keine Angehörigen oder andere Personen haben, denen Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen die Festlegung einer Betreuungsverfügung.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass eine bestimmte Betreuerin oder ein bestimmter Betreuer für Sie bestellt wird.

Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Betreuungsverfügung beraten wir Sie gern.

Kontakt und Erreichbarkeit

Betreuung für Volljährige/Koordination


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-27610
Telefax:
0221 / 221-27546
E-Mail:
Betreuung für Volljährige/Koordination



Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers

Wenn Sie hilfebedürftig werden, muss das Vormundschaftsgericht eine Betreuung für Sie anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie nicht nur eine Person für Ihre Betreuung vorschlagen, sondern auch bestimmte Personen ausschließen. Außerdem können Sie Einfluss auf das spätere Handeln Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers nehmen. Zum Beispiel können Sie die Aufnahme in eine ganz bestimmte Pflegeeinrichtung festlegen.

Mit Ihrer Betreuungsverfügung schlagen Sie vor, wer Sie bei Hilfebedürftigkeit am besten betreut. Die Entscheidung darüber, legen Sie jedoch in die Hände eines Richters am Vormundschaftsgericht.

Rufnummern der Betreuungsstelle

Sie erreichen uns unter folgender Servicenummer:
0221 / 221-27610

 

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Betreuung 
Bundesministerium der Justiz 
Justizportal Nordrhein-Westfalen 

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Gebühren

Es fallen Gebühren für die Beglaubigung von Unterschriften auf der Betreuungsverfügung an. Das gilt auch für Handzeichen, die eine Unterschrift ersetzen können.



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0221 / 221-0
Call-Center der Stadt Köln
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