Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr kostenlos für Menschen mit Behinderung

Eine Begleitperson kann in Bussen und Bahnen kostenlos mit Ihnen fahren. Voraussetzung dafür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "B". Dies gilt auch für Züge im Fernverkehr. Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Fluggesellschaft zu erkundigen.

Bei Zugreisen in das benachbarte Ausland gilt dies für die An- und Abreise. Die Fahrkarte muss hierfür jedoch vor der Reise bei der Deutschen Bahn gekauft werden. Weitere Reisekosten für die Begleitperson können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht


Boltensternstraße 10
50735 Köln
Telefon:
0221 / 93334-200 oder -300
Telefax:
0221 / 93334-222 oder -333
E-Mail:
Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht



Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" ist bei Kontrollen die Fahrkarte für die Begleitperson.

Weiterführende Links

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 
Vorteile bei der Einkommenssteuer 
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 145 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)



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