Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr kostenlos für Menschen mit Behinderung
Eine Begleitperson kann in Bussen und Bahnen kostenlos mit Ihnen fahren. Voraussetzung dafür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "B". Dies gilt auch für Züge im Fernverkehr. Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Fluggesellschaft zu erkundigen.
Bei Zugreisen in das benachbarte Ausland gilt dies für die An- und Abreise. Die Fahrkarte muss hierfür jedoch vor der Reise bei der Deutschen Bahn gekauft werden. Weitere Reisekosten für die Begleitperson können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Boltensternstraße 10
50735 Köln
- Telefon:
- 0221 / 93334-200 oder -300
- Telefax:
- 0221 / 93334-222 oder -333
- E-Mail:
- Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" ist bei Kontrollen die Fahrkarte für die Begleitperson.
Weiterführende Links
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 145 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
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