Ausgleich für Mehraufwendungen bei der Einkommenssteuer
Abhängig von dem bei Ihnen festgestellten "Grad der Behinderung" können Sie einen Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend machen. Die Kosten, die Sie geltend machen können, müssen eine Folge Ihrer Behinderung sein. Gewährt wird dieser Pauschalbetrag ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent. Diesen Betrag können Sie sich auch im Voraus als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte beim Finanzamt eintragen lassen.Als außergewöhnliche Belastungen gelten die Kosten für:
- eine Haushaltshilfe
- häusliche oder stationäre Pflegeleistungen
- Kinderbetreuungskosten
- unvermeidbare Fahrten für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten bis zu 15.000 km jährlich
- Taxi-Fahrten, wenn es kein eigenes Auto gibt
- Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt und bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.
Rechtliche Voraussetzung
Einkommenssteuergesetz
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