Hausunterricht

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, besteht die Möglichkeit, dass es zu Hause unterrichtet wird.

Kontakt und Erreichbarkeit

Schulamt für die Stadt Köln


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-29266 und 0221 / 221-29277
Telefax:
0221 / 221-29253
E-Mail:
Schulamt für die Stadt Köln



Wer hat Anspruch auf Hausunterricht?

  • Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit voraussichtlich länger als sechs Wochen die Schule nicht besuchen können.
  • Schülerinnen und Schüler, die wegen einer lange andauernden Erkrankung langfristig und regelmäßig an mindestens einem Tag in der Woche nicht am Unterricht teilnehmen können.
  • Schülerinnen in der Zeit vor und nach der Entbindung

Wie wird der Hausunterricht beantragt?

Bitte beantragen Sie den Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule und legen dem Antrag ein ärztliches Gutachten bei. Es ist auch möglich, dass der Antrag von der Schule gestellt wird.

Das Schulamt für die Stadt Köln entscheidet über den Antrag und ordnet den Hausunterricht an. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Schule und beim Schulamt unter 0221 / 221-29278.

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