Bildungspaket - Chancen für Kinder und Jugendliche
Mit dem Bildungspaket möchte die Bundesregierung sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen vielfältige Chancen eröffnen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Wie bekomme ich die Leistungen aus dem Bildungspaket?
Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?
Bildungspaket und Köln-Pass - brauche ich beides?
Und das ist drin im Bildungspaket
Kultur, Sport, Mitmachen: Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben
Eintägige Ausflüge in Kindertagesstätte oder Schule
Mehrtägige Klassenfahrten
Lernförderung
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Die Angebote stehen Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr zu, aber auch jungen Erwachsenen, die noch weiterhin zur Schule gehen und keine Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsförderung erhalten. Voraussetzung ist, das die Eltern beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte einer der folgenden Leistungen bekommen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Leistungen nach § 2 Asylbewerbergesetz
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag
Wie bekomme ich die Leistungen aus dem Bildungspaket?
Antragsformular Bildungspaket
Wir möchten Sie bitten, dieses Antragsformular zu nutzen und es vollständig auszufüllen. Die Leistungen des Bildungspaketes, die Sie nicht beantragen möchten, streichen Sie einfach durch.
Die Antragsformulare liegen auch an folgenden Stellen für Sie aus:
- im Sozialamt
- in den Bezirkssozialämtern
- in den Wohngeldstellen
- in den Jobcenter Standorten
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular bei Ihrer Sachbearbeiterin, Ihrem Sachbearbeiter oder in der Eingangszone des Jobcenters ab.
Wenn Sie Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beim Sozialamt ab oder senden es an die Adresse:
Amt für Soziales und Senioren
501/114
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?
Sie erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid per Post zugesandt. Wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, können Sie den Bearbeitungsstand erfragen:
- Wenn Sie Ihren Antrag beim Jobcenter Köln gestellt haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter beim Jobcenter Köln oder an die Zentrale des Jobcenters unter der Telefonnummer 0221 / 96443401.
- Wenn Sie Ihren Antrag beim Amt für Soziales und Senioren gestellt haben, wenden Sie sich an das städtische Call-Center unter der Telefonnummer 0221 / 221-0. Vom Call-Center werden Sie entsprechend weitergeleitet.
Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten alle Anträge mit Hochdruck. Aufgrund der vielen Anträge, die wir erhalten, kann die Bearbeitung ein wenig länger dauern. Hierdurch entsteht Ihnen kein Nachteil.
Bildungspaket und Köln-Pass - brauche ich beides?
Ja, denn es gibt Leistungen mit dem Köln-Pass, die über das Bildungspaket hinausgehen. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket stellen möchten, sollten Sie auch den Köln-Pass beantragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter oder Sozialamt beraten Sie gerne.
Kontakt
Wohngeldstellen
Jobcenter Köln
Familienkasse Köln bei der Bundesagentur für Arbeit
Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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