Unterhalt und Beistand

Alleinerziehende Eltern minderjähriger Kinder können zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder beraten und unterstützt werden.

Ebenso beraten und unterstützt werden können nichtverheiratete Mütter und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.

Die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer Beistandschaft erfolgen.


Informationen zum Beistand

Der Beistand kann zwei Aufgaben übernehmen:

  1. Klärung der Vaterschaft
  2. Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Die Beistandschaft kann auf eine der beiden Aufgaben beschränkt werden. Der Beistand kann mit der Klärung der Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes beauftragt werden. 

Beistand ist das Jugendamt Köln. Die Aufgabe wird von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter in Ihrem örtlich zuständigen Bezirksjugendamt wahrgenommen. Die Beistandschaft wird eingerichtet, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen und endet durch schriftliche Erklärung oder Volljährigkeit des Kindes.

Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung erhalten Sie

  • als nichtverheiratete Mutter zur Klärung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes
  • als nichtverheiratete Mutter zur Geltendmachung Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche
  • als allein sorgender Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes
  • als junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche

Weitere Informationen

Informationen zur Unterhaltshöhe finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle.

Düsseldorfer Tabelle 


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