Kurzzeitpflegeperson werden
Die Kurzzeitpflege sichert für einen begrenzten Zeitraum die Betreuung und Pflege von Kindern in familiärer Umgebung. Sie kommt in Betracht, wenn zum Beispiel durch eine Kur oder Therapiemaßnahme die Eltern die Kinderbetreuung vorübergehend nicht fortführen können. Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, dann benötigen Sie eine besondere Erlaubnis.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Ausgefüllten Bewerbungsvordruck
Den Vordruck finden Sie im Downloadservice. - Gesundheitszeugnis
Sie können das Attest beim Hausarzt ausstellen lassen. Darin muss schriftlich festgehalten werden, dass bei Ihnen keine ansteckenden oder lebensverkürzenden Krankheiten, keine chronischen psychischen Erkrankungen und keine Suchterkrankungen vorliegen. Ein Attest muss für Sie persönlich, aber auch für alle anderen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt vorgelegt werden. Vordrucke für das Zeugnis gibt es in den Außenstellen des Jugendamtes und auch bei vielen Ärzten. - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird von uns für Sie beantragt, wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. Es entstehen Ihnen keine Kosten hierfür! - Lebenslauf / Lebensbericht
Bitte gehen Sie neben einem tabellarischen Überblick auch auf Ihre aktuellen persönlichen Lebensverhältnisse ein und stellen diese dar. Eine Hilfestellung zu diesem Punkt finden Sie oben in unserem Downloadservice. - Vorbereitungskurs des Deutschen Roten Kreuzes
Die Teilnahme am Kurs des Deutschen Roten Kreuzes ist verpflichtend. Mehr zu diesem Punkt finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Vorbereitungskurs".
Voraussetzungen für eine Pflegeerlaubnis
Es gibt mehrere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen und die über das hinausgehen, was Sie mit den oben genannten Unterlagen nachweisen.
Wir führen mit Ihnen zunächst ein Bewerbungsgespräch. Wir machen außerdem mehrere Hausbesuche bei Ihnen. Dabei prüfen wir, ob Sie genügend Wohnraum für die Betreuung eines Kindes haben. Wir schauen ebenfalls danach, ob die Ausstattung kindgerecht ist, ob die Sicherheit des Kindes gewährleistet ist und ob ausreichend Spielmaterial vorhanden ist. Auch sollte es draußen genügend Bewegungsmöglichkeiten geben.
Im Rahmen der Gespräche wird auch Ihre pädagogische Eignung für die Kurzzeitpflege überprüft.
Außerdem müssen Sie die Bereitschaft mitbringen, an einem Vorbereitungskurs für Ihre angestrebte Aufgabe teilzunehmen. Die Teilnahme ist Voraussetzung, weil Sie eine geeignete fachliche Qualifikation besitzen müssen. Infos dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Haben Sie alle zusätzlichen Punkte erfüllt, erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Kurzzeitpflege.
Pflegesätze in der Kurzzeitpflege
Das monatliche Pflegegeld orientiert sich am Alter des Pflegekindes:
| Alter des Kindes | Pflegegeld |
|---|---|
| - für Kinder bis sechs | 630 Euro |
| - für Kinder von 7 bis 13 | 693 Euro |
| - für Jugendliche von 14 bis 17 | 799 Euro |
| - im Einzelfall für junge Erwachsene ab 18 | 799 Euro |
Das Pflegegeld wird direkt von uns an die Pflegemutter oder den Pflegevater gezahlt.
Der Vorbereitungskurs
Für die fachliche Qualifikation müssen Sie an einem Vorbereitungskurs des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) teilnehmen. Der Kurs besteht aus vier Modulen und dauert fünf bis sechs Monate. Die Kosten übernehmen wir.
Die Anmeldung zu diesem Kurs läuft über den Pflegekinderdienst in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen.
Die Einladung zum Kurs erhalten Sie dann direkt vom DRK.
Fortbildungen
Wenn Sie als Pflegeperson tätig sind, dann können Sie auch an weiteren Fortbildungen teilnehmen. Diese werden ebenfalls vom DRK durchgeführt. In der Regel gibt es vier Angebote pro Jahr, die Kosten übernehmen wir. Weitere Informationen dazu erhalten Sie automatisch, wenn Sie eine Erlaubnis zur Pflege besitzen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. In diesem Gespräch werden Sie über alles Wissenswerte beraten und der weitere Weg bis hin zur tatsächlichen Pflege wird mit Ihnen besprochen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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