Elterngeld
Für Eltern gibt es von Geburt ihres Kindes an das Elterngeld, mit dem die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien gestärkt werden soll. Es hat das frühere Erziehungsgeld ersetzt und soll den Einstieg in das gemeinsame Leben mit einem neuen Familienmitglied unterstützen.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen laufenden Monatseinkommens nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten, höchstens jedoch 1.800 Euro. Die Bezugsdauer und Höhe hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Kontakt und Erreichbarkeit
Bundeselterngeld
Boltensternstraße 10
50735 Köln
- Telefon:
- 0221 / 93334-101 oder -102
- Telefax:
- 0221 / 93334-155
- E-Mail:
- Bundeselterngeld
Änderungen seit 1. Januar 2011
Am 1. Januar 2011 sind einige Änderungen des Elterngeldes in Kraft getreten. Wir haben Ihnen diese zusammengestellt:
Ab wann kann man Elterngeld beantragen?
Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Elterngeld kann rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Wo und wie bekommen Sie Elterngeld?
Elterngeld können Sie in der Elterngeldstelle, Boltensternstraße 10, Köln-Riehl beantragen. Bislang waren die Versorgungsämter dafür zuständig, die zum Jahresende 2007 jedoch aufgelöst wurden.
Sie können aber auch das notwendige Formular auf den Seiten der Bezirksregierung Münster herunterladen und ausdrucken oder online beantragen.
Hilfreiche Links zum Thema Elterngeld
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Für den Antrag fallen keine Gebühren an.
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