Elternbeiträge für die Kindertagespflege
Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungszeit.
Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist unmittelbar an die Tagespflegeperson zu zahlen.
Zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern können darüber hinausgehende Zahlungen vertraglich - ohne unsere Beteiligung - vereinbart werden.
Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen Sie sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt über den Begriff des Einkommens entnehmen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-30300
- Telefax:
- 0221 / 221-27551
- E-Mail:
- Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder
Downloadservice
Elternbeiträge je Betreuungsstunde, gültig seit 1. Januar 2011
Kinder unter drei Jahren
| Jahreseinkommen | Stundensatz für die erste bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
|---|---|---|---|
| bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| bis 24.542 | 0,51 | 0,14 | 0,16 |
| bis 36.813 | 1,11 | 0,30 | 0,35 |
| bis 49.084 | 1,68 | 0,46 | 0,52 |
| bis 61.355 | 2,25 | 0,64 | 0,70 |
| über 61.355 | 2,55 | 0,71 | 0,79 |
Kinder über drei Jahre
| Jahreseinkommen | Stundensatz für die erste bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
|---|---|---|---|
| bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| bis 24.542 | 0,22 | 0,05 | 0,06 |
| bis 36.813 | 0,39 | 0,10 | 0,21 |
| bis 49.084 | 0,65 | 0,19 | 1,04 |
| bis 61.355 | 1,04 | 0,29 | 1,58 |
| über 61.355 | 1,37 | 0,38 | 2,11 |
Alle Beträge in der Tabelle in Euro.
Berechnungsbeispiel
Kind unter 3 Jahre, Betreuungszeit 30 Wochenstunden
Jahreseinkommen bis 36.813 Euro
Der Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
| Betreuungsstunde | Stundensatz | Betreuungsdauer | Summe |
|---|---|---|---|
| 1. bis 25. Stunde | 1,11 Euro | 25 Stunden | 27,75 Euro |
| 26. bis 30. Stunde | 0,30 Euro | 5 Stunden | 1,50 Euro |
Der Stundensatz von 1,11 Euro wird mit 25 multipliziert. Für die restlichen 5 Stunden gilt der Stundensatz von 0,30 Euro, mulipliziert mit 5. In der Summe ergibt das einen wöchentlich zu zahlenden Beitrag in Höhe von 29,25 Euro.
Um auf den Monatsbeitrag zu kommen, wird der wöchentliche Beitrag mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Somit ergibt sich in unserem Beispiel ein monatlicher Beitrag in Höhe von 126,74 Euro.
| Beitrag pro Woche | Muliplikator | Beitrag pro Monat |
|---|---|---|
| 29,25 Euro | 4,333 | 126,74 Euro |
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen
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