Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen

Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform.

Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Köln unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 2,50 Euro je Mahlzeit. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen Sie sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt über den Begriff des Einkommens entnehmen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Kinder, Jugend und Familie


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 / 221-25446
E-Mail:
Amt für Kinder, Jugend und Familie



Monatliche Elternbeiträge, gültig seit 1. August 2008

Kinder unter drei Jahren

Jahres-einkommen
Beitrag bei 25 Stunden pro Woche
Beitrag bei 35 Stunden pro Woche
Beitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 12.271
0,00
0,00
0,00
bis 24.54255,08
61,20
68,00
bis 36.813
120,02
133,36
148,18
bis 49.084
181,65
201,83
224,26
bis 61.355
244,22
271,35
301,50
über 61.355
276,26
306,96
341,07

Kinder über drei Jahre bis zur Schulpflicht
Jahreseinkommen
Beitrag bei 25 Stunden pro Woche
Beitrag bei 35 Stunden pro Woche
Beitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 12.271
0,00
0,00
0,00
bis 24.542
23,47
26,08
28,70
bis 36.813
42,03
46,70
56,00
bis 49.084
70,73
78,59
123,67
bis 61.355
112,85
125,39
193,94
über 61.355
148,46
164,96
256,36

Hortkinder
Jahreseinkommen
Beitrag
bis 12.271
0,00
bis 24.542
26,08
bis 36.813
60,67
bis 49.084
90,14
bis 61.355
125,39
über 61.355
164,96

Offene Ganztagsschule

Jahreseinkommen
Beitrag
bis 12.271
0,00
bis 24.542
26,00
bis 36.813
60,00
bis 49.084
80,00
bis 61.355
100,00
über 61.355
150,00

Alle Beträge in der Tabelle in Euro.

Bildungspaket

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, unterstützen wir Ihre Kinder durch ermäßigte Beiträge, Übernahme der Kosten, Kostenerstattung oder durch Ausgabe von Gutscheinen.

Weitere Informationen zum Bildungspaket 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Rechtliche Voraussetzungen

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen.

Informationen zur ersten Stufe zur Revision des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.



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