Teilungsvermessung
Teilungsvermessungen sind unter anderem notwendig bei Veräußerung sowie Belastung von Grundstücksteilen. Voraussetzung kann eine Teilungsgenehmigung sein, die vom Bauaufsichtsamt der Stadt Köln erteilt wird. Nach erfolgter Bearbeitung der Teilung werden die Ergebnisse dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Von dort aus wird ein Veränderungsnachweis (Auflassungsschriften) erstellt, der der Notarin oder dem Notar zur Bestellung der Auflassung beim Grundbuchamt dient.
Kontakt und Erreichbarkeit
Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26078
- Telefax:
- 0221 / 221-24162
- E-Mail:
- Vermessungsabteilung
Die Arbeiten können von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (siehe Branchenverzeichnis) oder der Stadt Köln ausgeführt werden.
Benötigt werden:
Der schriftliche Auftrag auf Teilungsvermessung muss folgende Angaben zwingend enthalten:
- Grundstücksdaten
(Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) - Kostenträger
- Grundstückswert
- Teilungsgenehmigung nach § 8 BauO NW u. § 19 BauGB
Vorsprache:
Persönliche Vorsprache ist in der Regel notwendig, da das Teilen von Grundstücken in der Regel vorherige Beratung erfordert (Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden, daraus resultierende Baulasten sowie planungsrechtliche Probleme).
Gebühren:
Gebühren werden erhoben nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtliche Voraussetzungen:
Die Teilungsgenehmigung - falls erforderlich - ist im Rahmen der Teilungsvermessung mit zu beantragen.
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner ist die Gruppenleitung "Grundstücksvermessungen (Grenzen, Teilungen, Gebäude, Geometrische Festlegungen)".
Sie erreichen sie unter den Rufnummern:
0221 / 221-23058
0221 / 221-23014
0221 / 221-24329
Kontakt
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