Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des fortgeführten Liegenschaftskatasters

Gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 1. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW, GV.NRW. 2005 S.174 / SGV.NRW. 7134) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster - DVOzVermKatG NRW - in der Fassung vom 25. Oktober 2006 (GV.NRW. 2006 S.462 / SGV.NRW.7134)wird folgendes bekanntgegeben:

Kontakt und Erreichbarkeit

Kataster und Geobasisdaten


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-23018
Telefax:
0221 / 221-24959
E-Mail:
Kataster und Geobasisdaten



Anlässlich der Harmonisierung der Datenbestände der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) zur Vorbereitung der Datenüberführung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sowie anlässlich der Mitteilung der Ergebnisse von Feldvergleichsarbeiten (Überprüfung der Flurstücksnutzung und der Lagebezeichnung) 

in allen rechtsrheinischen Gemarkungen: 

Stammheim-Flittard, Dünnwald, Thurn-Strunden, Wichheim-Schweinheim, Mülheim, Deutz, Kalk, Vingst, Poll, Merheim, Langenbrück, Rath, Heumar, Westhoven, Ensen, Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Wahn, Lind, Libur, Niederzündorf, Oberzündorf, Langel 

erfolgt die Bekanntgabe umfangreicher Fortführungen des Liegenschaftskatasters in den genannten Gemarkungen durch Offenlegung. 

Die Offenlegung findet statt in der Zeit 

vom 02.11.2011 bis einschließlich 02.12.2011 

bei der Katasterbehörde der Stadt Köln, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Raum 07 E 42 während der nachstehenden Öffnungszeiten: 

Montag und Donnerstag         von 8:00 - 16:00 Uhr

Dienstag                                    von 8:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag              von 8:00 - 12:00 Uhr 

Während der Offenlegungszeit wird den betroffenen Eigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte, wenn ihre Rechte betroffen werden, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Katasternachweises ihrer Grundstücke unterrichten zu lassen und die Fortführungsmitteilungen und Katasterkarten einzusehen.

Für telefonische Rücksprachen steht Ihnen folgende Rufnummer zur Verfügung: 0221 221 33627 

Hinweis auf Ihre Rechte: 

Gegen die in der offengelegten Fortführung des Liegenschaftskatasters nachgewiesenen Veränderungen bzw. Berichtigungen kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erhoben werden. Die Klage ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Köln zu erklären. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. 

Köln, den  22.10.2011 

Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 

Im Auftrag
Sabine Schmidt



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