Örtliche Vermessungsarbeiten

Die örtlichen Arbeiten werden von einem Vermessungstrupp (Truppführerin / Truppenführer und Messgehilfen) durchgeführt. Privatgrundstücke sollen dabei nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden.

Die Anmeldung erfolgt meist mündlich, kurz vor den jeweiligen Messarbeiten. Alle städtischen Außendienstmitarbeiter haben einen Dienstausweis, mit dem sie sich gerne legitimieren.

Kontakt und Erreichbarkeit

Vermessungsabteilung


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-26078
Telefax:
0221 / 221-24162
E-Mail:
Vermessungsabteilung



Bei den meisten Aufgabenstellungen müssen auch die Nachbargrundstücke betreten werden, um das "Prinzip der Nachbarschaft", also den Zusammenhang, beachten zu können. Grundsätzlich gilt das Grundstücksbetretungsrecht für die Durchführung der Arbeiten nach dem Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Neben den städtischen Trupps führen auch viele andere Vermessungsstellen (Behörden, ÖbVI und andere privatwirtschaftliche Vermessungsbüros) Arbeiten vor Ort durch. Falls Sie einen städtischen Vermessungstrupp nicht direkt ansprechen konnten und noch eine Frage offen ist, so erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der Einsatzleitung.

Telefon: 0221 / 221-23073 und 0221 / 221-25516



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