Liegenschaftsbuch
Das Liegenschaftsbuch oder Katasterbuchwerk enthält in alphanummerischer Form Angaben aus dem Liegenschaftskataster, zur Fläche, Lage, tatsächlichen und klassifizierten Nutzung, Eigentumsangaben aus dem Grundbuch und die Angaben zur Bodenschätzung.
Die im Liegenschaftsbuch nachgewiesene tatsächliche Nutzung hat nichts mit der zulässigen Nutzung, wie man sie aus dem Baurecht kennt, zu tun.
Kontakt und Erreichbarkeit
Katasterbestand und -service
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-23636
- Telefax:
- 0221 / 221-22209
- E-Mail:
- Katasterbestand und -service
Es wird also nicht geprüft, ob beispielsweise eine festgestellte tatsächliche Nutzung als Wohn- und Geschäftshaus auch mit der baurechtlich zulässigen Nutzung übereinstimmt.
Rechtliche Voraussetzungen
Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch nur bei vorliegendem berechtigten Interesse erteilt. Um aber kaufinteressierten Bürgerinnen und Bürgern den Kontakt zur Eigentümerin oder zum Eigentümer zu ermöglichen, haben wir ein Verfahren entwickelt, bei dem die Eigentümerin oder der Eigentümer uns schriftlich oder telefonisch über das Kaufinteresse einer Bügerin oder eines Bürgers informiert.
Gebühren
Der Standardauszug aus dem Liegenschaftsbuch kostet 10 beziehungsweise 20 Euro.
Die Gebühr für die Weiterleitung des Kaufinteresses wird nach Aufwand abgerechnet und beträgt mindestens 28 Euro pro Grundstück.
Benötigt werden
Für Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch genügt in der Regel die Adresse des gesuchten Grundstücks. Die Kataster- oder Grundbuchangaben, wie Gemarkung, Flur, Flurstück, oder Grundbuchbezirk und -blatt sind hilfreich.
Servicenummer/Kontakt
Telefon: 0221 / 221-23636 (keine Bestellung)
Fax: 0221 / 221-22209
Eine Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
weitere Informationen
Hilfe zum Auffinden von Informationen zum Liegenschaftskataster und zu weiteren Geobasisdaten der öffentlichen Verwaltung bietet das Metadateninformationssystem der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung der Länder der Bundesrepublik Deutschland unter:
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