Grenzvermessung

Grenzvermessungen dienen der Feststellung, Abmarkung sowie der Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Es wird unterschieden zwischen der erstmaligen Feststellung von Grenzen sowie einer erneuten Abmarkung festgestellter Grundstücksgrenzen (das heißt durch äußere Einwirkung verloren gegangene Grenzzeichen werden erneuert und verdeckte Grenzzeichen wieder sichtbar gemacht und überprüft). In beiden Fällen werden die Grenznachbarn in dieses Verfahren mit eingebunden. Im Anschluss daran wird über das Ergebnis der Grenzvermessung eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Vermessungsabteilung


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-26078
Telefax:
0221 / 221-24162
E-Mail:
Vermessungsabteilung



Die Arbeiten können von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (siehe Branchenverzeichnis) oder der Stadt Köln ausgeführt werden.

Der schriftliche Auftrag zur Grenzvermessung muss folgende Angaben zwingend enthalten:

  • Grundstücksdaten
    (Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
  • Kostenträger
  • Grundstückswert
Auftrag Grenzvermessung [PDF, 149 KB]

Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist ratsam, da in der Regel Klärungsbedarf besteht (unter anderem entstehende Gebühren, Umfang der Grenzherstellung).

Gebühren:
Gebühren werden erhoben nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.

Ihr Ansprechpartner ist die Sachgebietsleitung Grundstücksvermessungen (Grenzen, Teilungen, Gebäude, Geometrische Festlegungen).Sie erreichen sie unter den Rufnummern: 

0221 / 221-23058
0221 / 221-23014
0221 / 221-24329

Kontakt

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