Gebäudeeinmessung
Als Eigentümerin, Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter müssen Sie neugebaute Häuser oder Veränderungen am Grundriss einmessen lassen, §16 Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen.
Dabei ermitteln wir die tatsächliche Lage des Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenzen. Mit den Ergebnissen wird das Liegenschaftskataster fortgeschrieben.
Kontakt und Erreichbarkeit
Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26078
- Telefax:
- 0221 / 221-24162
- E-Mail:
- Vermessungsabteilung
Beauftragung
Ihren Auftrag richten Sie bitte an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (siehe Branchenverzeichnis) oder an die Stadt Köln.
Der schriftliche Antrag auf Gebäudeeinmessung muss folgende Angaben enthalten:
- Art des Bauvorhabens
- Bauwert
- Grundstücksdaten:
(Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
Eine telefonische Vorsprache ist ausreichend.
Gebühren
Die Gebühren werden erhoben nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.
Ihr Ansprechpartner ist die Sachgebietsleitung "Grundstücksvermessungen (Grenzen, Teilungen, Gebäude, Geometrische Festlegungen)".
Sie erreichen Sie unter den Rufnummern:
(0221) / 221 23 058
(0221) / 221 23 014
(0221) / 221 24 329
Kontakt
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