Gebäudeeinmessung

Als Eigentümerin, Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter müssen Sie neugebaute Häuser oder Veränderungen am Grundriss einmessen lassen, §16 Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen.

Dabei ermitteln wir die tatsächliche Lage des Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenzen. Mit den Ergebnissen wird das Liegenschaftskataster fortgeschrieben.

Kontakt und Erreichbarkeit

Vermessungsabteilung


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-26078
Telefax:
0221 / 221-24162
E-Mail:
Vermessungsabteilung



Beauftragung

Ihren Auftrag richten Sie bitte an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (siehe Branchenverzeichnis) oder an die Stadt Köln.

Der schriftliche Antrag auf Gebäudeeinmessung muss folgende Angaben enthalten: 

  • Art des Bauvorhabens
  • Bauwert
  • Grundstücksdaten:
    (Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)

Eine telefonische Vorsprache ist ausreichend. 

Auftrag Gebäudeeinmessung [PDF, 22 KB]

Gebühren

Die Gebühren werden erhoben nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.

Ihr Ansprechpartner ist die Sachgebietsleitung "Grundstücksvermessungen (Grenzen, Teilungen, Gebäude, Geometrische Festlegungen)".
Sie erreichen Sie unter den Rufnummern: 

(0221) / 221 23 058
(0221) / 221 23 014
(0221) / 221 24 329

Kontakt

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