Bescheinigungen
Auf Basis von Informationen aus dem Liegenschaftskataster erstellen wir verschiedene Bescheinigungen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Katasterbestand und -service
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-23636
- Telefax:
- 0221 / 221-22209
- E-Mail:
- Katasterbestand und -service
Entfernungsbescheinigungen
Bei der Ausfertigung von Entfernungsbescheinigungen wird die kürzest-übliche Strecke zwischen zwei Adressen ermittelt. Dabei werden Stoßzeiten, Baustellen und andere Stauursachen nicht berücksichtigt.
Bescheinigungen für Schülerfreifahrten erhalten Sie direkt von den Bürgerämtern. Wir werden dann nur in Widerspruchsverfahren eingeschaltet. Gemessen wird der Fußweg, wobei dieser beleuchtet sein sollte.
Grenzinhaltsbescheinigungen
Wir bescheinigen Ihnen, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Grundstückes errichtet worden ist. Voraussetzung ist eine vorliegende Gebäudeeinmessung.
Unschädlichkeitszeugnisse
Unschädlichkeitszeugnisse vereinfachen die Löschung von Belastungen im Grundbuch. Sie werden in einfachen, eindeutigen Fällen und nur, wenn Nachteile für die Begünstigten nicht zu erwarten sind, erstellt.
Gebühren
Entfernungsbescheinigungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Im Regelfall sind das 23 Euro.
Bescheinigungen zur Vorlage bei und auf Anfrage von der Deutschen Rentenversicherung Bund und Rheinland sind kostenfrei.
Unschädlichkeitszeugnisse kosten je nach Zeitaufwand und Wert des Grundstückes zwischen 300 und 3000 Euro.
Andere Bescheinigungen, zum Beispiel Grenzbescheinigungen werden nach Zeitaufwand mit 23 Euro je Arbeitshalbstunde abgerechnet.
Servicenummer/Kontakt
Telefon: 0221 / 221-24598 (keine Bestellung)
Fax: 0221 / 221-22209
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
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