Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht
Im "Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht" (Prüfvermerk) werden grundstücksbezogen umfangreiche Daten zum aktuellen Bau- und Bodenrecht sowie zu diversen Nutzungsbeschränkungen zusammengestellt und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben über: bestehende, rechtsverbindliche Bebauungspläne inklusive ihrer textlichen und graphischen Festsetzungen, Ortssatzungen und Bauvorschriften gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnung (BauO NRW) mit baurechtlich relevantem Inhalt, Veränderungssperren, Umlegungs- oder Sanierungsgebiete, Aufstellungsbeschlüsse bezüglich neuer Bebauungspläne, Baulasten sowie Denkmalschutz, Landschafts- und Wasserschutzgebiete, vermutete Bodenbelastungen, Baulücken und sonstige Schutzbereiche.
Der "Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht" stellt somit ein wesentliches Hilfsinstrument für Bau- und Kaufinteressenten, Bewertungssachverständige, Architektinnen und Architekten, Notarinnen und Notare dar und ist eine aussagekräftige Grundlage für die qualifizierte Beratung beim Bauaufsichtsamt.
Ein "Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht" kann unter Angabe der Kataster-bezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) oder der Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) beantragt werden bei:
Stadt Köln
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Zimmer 06.E20
Telefon 0221 / 221-23059
Telefax 0221 / 221-22756
Die Gebühr für den "Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht" richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln. Die Grundgebühr beträgt 42,50 Euro, die Eintragung der Festsetzungen von Bebauungsplänen beträgt zusätzlich 26,50 Euro. Als Prüfgrundlage und wesentlicher Bestandteil des Auszuges aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht dient ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, der gemäß Vermessungsgebührenordnung (VermGebO NRW) 12,50 Euro für die analoge DIN A 4 - Erstausfertigung kostet.
Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, die bei Bedarf mit beantragt werden können (das berechtigte Interesse muss dargelegt werden!), berechnen sich die Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie belaufen sich auf 50 Euro je Grundstück für das Baulast-Positivattest und 10 Euro je Grundstück für das Baulast-Negativattest.
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