Luftballonaktionen

Für größere Mengen aufsteigender Kinderballons ist im Regierungsbezirk Köln eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Wann brauchen Sie eine Freigabe?

Eine Freigabe ist erforderlich,

  • wenn das Vorhaben mehr als 500 Ballons umfasst oder
  • wenn das Vorhaben im Umkreis von 15 Kilometern (Schutzbereich) um Regionalflughäfen oder Militärflugplätze oder internationale Verkehrsflughäfen stattfindet (wie etwa den Flughafen Köln/Bonn).

Ansprechpartner:
Deutsche Flugsicherung GmbH
Niederlassung Köln Bonn
Heinrich-Steinmann-Straße

51147 Köln

Telefon: 02203 / 5707121
Telefax: 02203 / 5707125

Was müssen Sie beachten?

Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS folgende Informationen:

  • Geplanter Zeitraum und Datum des Aufstiegs.
  • Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, eventuell geographische Koordinaten).
  • Anzahl der Ballons.
  • Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon-, Telefaxnummer).

Die Freigabe gilt als erteilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen oder -plätze stattfinden und folgende Auflagen erfüllen:

  • Die Ballons dürfen nicht gebündelt werden (Ballontrauben).
  • Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden.
  • Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall oder Wunderkerzen) an den Ballons befestigt werden.
  • Es dürfen keine Anhänger benutzt werden, die Postkartengröße (DIN A 6) überschreiten.
  • Das Auflassen von sogenannten Himmelslaternen ist aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht gestattet.

Gebühren für die Erlaubniserteilung werden nicht erhoben.



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