Jagdschein / Falknerjagdschein

Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet.

Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0 (Call Center)
Telefax:
0221 / 221-23867
E-Mail:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen



Benötigt werden

  • Jägerprüfungsurkunde
    Vorlage nur bei Erstausstellung.
  • Lichtbild
    Nur bei Erstausstellung und Erneuerung des Jagdscheines.
  • Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
  • Personalausweis
  • Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagd- und Fischereibehörde
    Vor der Erteilung des Jagdscheines wird die Zuverlässigkeit geprüft, so dass der Jagdschein nicht immer sofort ausgehändigt werden kann.

Übersicht über die Gebührenhöhe

Jagdscheinart
Erwachsene
Jugendliche
Einjahresjagdschein
80 Euro
42,50 Euro
Zweijahresjagdschein
140 Euro
75 Euro
Dreijahresjagdschein
200 Euro
102,50 Euro
Tagesjagdschein (14 Tage)
27 Euro
27 Euro
Einjahresfalknerjagdschein
42,50 Euro
37,50 Euro
Zweijahresfalknerjagdschein
75 Euro
65 Euro
Dreijahresfalknerjagdschein
102,50 Euro
92,50 Euro
Tagesfalknerjagdschein (14 Tage)
27 Euro
27 Euro
Jagdscheindoppel
30 Euro
30 Euro

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Zimmer 11 E 43.

Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefon: 0221 / 221-22137 und -23414

Gebühren

Für die Ausstellung eines Jagdscheins müssen Sie Gebühren bezahlen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Übersicht weiter oben auf der Seite. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie nach Erteilung des Jagdscheines.

Rechtliche Voraussetzungen

Mindestalter 16 Jahre, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz

Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz

Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz

Hauptwohnsitz in Köln



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