Fischerprüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen sowie einem praktischen Teil.
Nach bestandener Fischerprüfung wird Ihnen ein Zeugnis ausgehändigt. Dieses Fischerprüfungszeugnis ist Voraussetzung für den Fischereischein, den Sie in den Meldehallen und dem Kundenzentrum bekommen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0 (Call Center)
- Telefax:
- 0221 / 221-23867
- E-Mail:
- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Anmeldung
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen an die Untere Fischereibehörde der Stadt Köln. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Fügen Sie dem ausgefüllten Anmeldebogen eine Kopie des Personalausweises beziehungsweise Passes mit Meldebescheinigung bei.
Sie können sich auch persönlich bei der Unteren Fischereibehörde im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Raum 11 E 43 für die Prüfung anmelden. Bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis beziehungsweise Pass inklusive Meldebescheinigung mit. Die Anmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss neben den Ausweispapieren der Prüfungsteilnehmerin, des Prüfungsteilnehmers auch eine Vollmacht und den eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen.
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen beziehungsweise nach der persönlichen Anmeldung wird Ihnen der Gebührenbescheid per Post zugeschickt. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung, aus der der genaue Prüfungstag und Prüfungsort hervorgeht.
Hinweis
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an einer Fischerprüfung teilgenommen haben, dabei den schriftlichen Teil bestanden und den praktischen Teil nicht bestanden haben, müssen nur den praktischen Teil der Prüfung wiederholen. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf dem Anmeldebogen den entsprechenden Vermerk anzukreuzen.
Prüfungstermine
Im ersten Halbjahr 2012 sind folgende Prüfungstermine vorgesehen:
25. bis 27. Juni 2012
Anmeldeschluss: 25. Mai 2012
Öffnungszeiten der Unteren Fischereibehörde:
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefon 0221 / 221- 22137
Gebühren
50 Euro
30 Euro für die Wiederholung des praktischen Teils der Fischerprüfung.
Wir nehmen kein Bargeld an. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.
Rechtliche Voraussetzungen
Gemäß § 4 Absatz 1 der Fischerprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen werden grundsätzlich nur Personen zugelassen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben und in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind - § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung.
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