Verlust der Gewerbekarte
Falls Sie die Reisegewerbekarte verloren haben, müssen Sie den Verlust der Abteilung Gewerbeangelegenheiten angezeigen. Gleichzeitig müssen Sie eine Ersatzgewerbekarte beantragen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
- Passfoto
- Verlustanzeige
Wenn Sie die Reisegewerbekarte verloren haben, füllen Sie bitte die Verlustanzeige aus. Das Formular finden Sie auf dieser Seite im Downloadservice.
Die Verlustanzeige müssen Sie in zweifacher Ausfertigung im Fundbüro abgeben.
Folgende Angaben sind besonders wichtig:
- Die Angaben zur Person, die die Verlustanzeige erstattet,
- die Angaben zum Ausweis oder zur Passinhaberin beziehungsweise zum Passinhaber - vollständig mit allen Namen und Geburtsnamen, und
- die Angaben zur verlorenen Reisegewerbekarte, hier insbesondere die Reisegewerbekarten-Nummer.
Bitte erläutern Sie die Umstände des Verlustes so genau wie möglich.
Beachten Sie bitte:
Sollten Sie das als Verlust gemeldete Dokument später wiederfinden, müssen Sie es beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, abgeben!
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Gebühren
120 Euro
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