Verbote an jüdischen Feiertagen
Nachfolgend sind die bestehenden Einschränkungen und Verbote erläutert, die Sie an jüdischen Feiertagen beachten müssen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Informationen rund um die Verbote an jüdischen Feiertagen
Am Neujahrsfest, das zwei Tage dauert, und am Versöhnungstag sowie am Vorabend dieses Tages sind ab 18 Uhr während der Hauptgottesdienstzeit in der Nähe von Synagogen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumlichkeiten und Gebäuden
- alle vermeidbaren Lärm erregenden Handlungen und
- öffentliche Versammlungen, Auf- und Umzüge
verboten.
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