Verbote an jüdischen Feiertagen

Nachfolgend sind die bestehenden Einschränkungen und Verbote erläutert, die Sie an jüdischen Feiertagen beachten müssen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
siehe Service-Fax
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten



Informationen rund um die Verbote an jüdischen Feiertagen

Am Neujahrsfest, das zwei Tage dauert, und am Versöhnungstag sowie am Vorabend dieses Tages sind ab 18 Uhr während der Hauptgottesdienstzeit in der Nähe von Synagogen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumlichkeiten und Gebäuden

  • alle vermeidbaren Lärm erregenden Handlungen und
  • öffentliche Versammlungen, Auf- und Umzüge

verboten.

 



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