Übertragung einer Taxi - Genehmigung

Sie wollen die Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen von einer anderen Unternehmerin oder von einem anderen Unternehmer auf sich selbst übertragen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-26512
E-Mail:
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten



Benötigt werden:

Zusätzlich zu den Voraussetzungen zum Erwerb der Taxi-Genehmigung wird für die Übertragung der Taxi-Genehmigung außerdem benötigt: 

  • Formlose Begründung
    warum die Taxi-Genehmigung übernommen werden soll, sowie ein
  • Vertrag
    zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei. Aus dem abgeschlossenen Vertrag muss der Willen zur Übertragung hervorgehen.

 

Ähnliche Produkte



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr

Produkte