Spezialmärkte in geschlossenen Räumen
Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt in geschlossenen Räumen veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Solche Märkte sind zum Beispiel Tauschbörsen, Modelleisenbahnmessen...
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung stellen. Der Antrag muss enthalten: Name, Ort und zeitliche Dauer der Veranstaltung, Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher sowie für Ausstellerinnen und Aussteller, Aufbauzeiten, Abbauzeiten, Teilnahmebedingungen, Teilnahmeberechtigung. - Verzeichnis über die Ausstellerinnen und Aussteller
Ein formloses Verzeichnis aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Ausstellerinnen und Aussteller - Warenverzeichnis
Dieses Warenverzeichnis muss Angaben zur Art der angebotenen Waren und der Hersteller enthalten. Sofern bei Antragstellung noch kein endgültiges Warenverzeichnis existiert, reicht zur Antragsbearbeitung ein vorläufiges Warenverzeichnis aus. - Gewerbeanmeldung
Eine aktuelle Gewerbeanmeldung muss Ihnen vorliegen. Ersatz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle, die sich nach dem Betriebssitz richtet. In Köln ist das das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Bitte achten Sie auf den Gewerbegegenstand. Dieser muss die Bezeichnung 'Gewerbliche Durchführung - Veranstaltung von Messen - Ausstellungen' beinhalten. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
des Wohnortes - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
des Wohnortes. Das zuständige Steueramt für Köln befindet sich im Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kassen- und Steueramtes (siehe unter Ähnliche Produkte - Unbedenklichkeits-Bescheinigung). Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung beziehungsweise Stadtverwaltung. - Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts. Für Köln ist das das Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Telefon: 0221 / 477-0. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Ihres Wohnortes. - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart 0 (Null) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes, also für Köln in Ihrem Bürgeramt. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle beantragen. In Köln ist das die Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes, also für Köln in Ihrem Bürgeramt, anfordern. - Personalausweis
- bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung.
Antrag durch eine juristische Person
Handelt es sich bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.
Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr für die Festsetzung eines Spezialmarktes beträgt bis 750 Euro (Höchstgebühr). In der Regel werden für den ersten Veranstaltungstag 450 Euro, ab dem zweiten Tag 750 Euro fällig.
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
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